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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Willenskraft - Raum für Fitness. Alexandra Irmer betreibt unter dem Namen Willenskraft Raum für Fitness ein Fitnessstudio für Kleingruppenkurse und Personal Training.

§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für Kunden, die Dienstleistungen von Willenskraft - Raum für Fitness erworben haben.
1.2 Kunden im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.
1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und Willenskraft - Raum für Fitness, vertreten durch Alexandra Irmer, Rodenkirchener Str. 120, 50997 Köln, geschlossen.

§ 2 Die Leistungen
2.1 Willenskraft - Raum für Fitness bietet dem Kunden ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Trainingskonzept an. Dieses Programm kann verschiedene Trainingsinhalte und Ernährungstraining umfassen, und zwar unter persönlicher und individueller Betreuung von Willenskraft - Raum für Fitness.

2.2 Das Training von Willenskraft - Raum für Fitness gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.

2.3 Das auf den Kunden zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Kunden in dem Anamnesetermin. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten von Willenskraft - Raum für Fitness.

§ 3 Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren von Personal Trainern vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten durchgeführt wird, wobei in den einzelnen Trainingseinheiten folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
Personal Training (1:1)
Partner Training (1:2)
Kleingruppen Training (3 10 Personen)
Online Fitness Kurse
Athletik- und Konditionstraining
Ernährungsberatung
Firmenfitness

§ 4 Leistungsumfang
Eine Trainingseinheit dauert zwischen 45 - 90 Minuten.

§ 5 Trainingsplanung/ Trainingszeiten
5.1 Alle Trainingseinheit werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
5.2 Trainingszeiten werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
5.3 Das Training wird an dem vom Kunden gewünschten oder vom Personal Trainer empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Kunden, bei der Arbeit, im Willenskraft Studio oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein.

§ 6 Umplanung / Absagen / Nichterscheinen
6.1 Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten umgeplant oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieses Zeitraumes werden die Kosten für die betroffene Trainingseinheit weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Kunden. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.
6.2 Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24h vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies dem Trainer sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Training angepasst werden. Folglich ist dies dem Trainer mitzuteilen.
6.3 Die aufgrund einer nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten können ohne Zusatzkosten nachgeholt werden.

§ 7 Vergütung / Spezifische Kosten
7.1 Das Honorar für Dienstleistungen von Willenskraft - Raum für Fitness richtet sich nach der aktuellen Preisliste, einsehbar unter www.willenskraft.fitness
7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder per Lastschrift, Überweisung oder PayPal auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen.
7.3 Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner.
7.4 Bei allen Dienstleistungen sind die von Willenskraft - Raum für Fitness entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Köln sowie im Umkreis von max. 25 km im Preis enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,60 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Obliegenheiten des Kunden

§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck
Unabhängig von dem durch Willenskraft - Raum für Fitness zu Beginn durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Willenskraft - Raum für Fitness bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Willenskraft - Raum für Fitness persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Willenskraft - Raum für Fitness umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.


Obliegenheiten von Willenskraft Raum für Fitness

§ 10 Verschwiegenheit
Willenskraft - Raum für Fitness ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.

§ 11 Sorgfaltspflicht
Willenskraft - Raum für Fitness ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen PT- Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Kunden zu überprüfen und den Kunden in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue / unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte / Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen. Während der Trainingseinheit ist Willenskraft - Raum für Fitness verpflichtet, das Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

§ 12 Vertragsdauer & Kündigung
12.1 Willenskraft - Raum für Fitness schließt Verträge in Form von 1er, 5er oder 10er Karten ab. Der Kunde hat das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses (Kaufdatum) vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung einer nicht verbrauchten 1er, 5er oder 10er Karte durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
12.2 Die Gültigkeit der "10er Karte Live Kurse" beträgt ab Kaufdatum 6 Monate. Sollten danach noch Restguthaben bestehen, verfällt dieses.
12.3 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.
12.4 Willenskraft - Raum für Fitness ist berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückgezahlt.

§ 13 Haftungsausschluss
13.1 Willenskraft - Raum für Fitness haften nicht für Schäden, die der Kunde durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Leistungsfähigkeit erleidet. Willenskraft - Raum für Fitness haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Kunde sich nicht an die Anweisungen von Willenskraft - Raum für Fitness hält.
13.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Willenskraft - Raum für Fitness hierfür ebenfalls nicht.

§ 14 Allgemeines
14.1 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen, empfiehlt Willenskraft - Raum für Fitness vor Trainingsbeginn ein Check-up durchzuführen. Der Check-up beinhaltet diverse Tests, die für die Erstellung eines individuellen Trainingsprogramms unerlässlich sind. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
14.2 Sollte der Kunde das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Willenskraft - Raum für Fitness vor dem Vertragsabschluss eine sportärztliche Untersuchung.